Bezugsrecht

Bezugsrecht
Bezugsrecht n 1. BÖRSE share purchase warrant, stock purchase warrant, subscription right; 2. VERSICH right to life insurance benefits • ex Bezugsrecht FIN, RW ex rights, ex new, ex allotment • mit Bezugsrecht BÖRSE cum warrant
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n 1. <Börse> share purchase warrant, stock purchase warrant, subscription right; 2. <Versich> right to life insurance benefits ■ mit Bezugsrecht <Börse> cum warrant
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Bezugsrecht
(Aktien) subscription privilege (right) (US), right to subscribe [to new shares], rights issue (Br.), preemptive right (US), preemption (US), [subscription] warrant (US), stock right (US), (Option) option;
aufgrund der Ausübung eines Bezugsrechtes on the exercise of an option;
mit Bezugsrechten with rights, cum subscription warrant (US), rights on;
mit Bezugsrecht auf junge Aktien cum new;
ohne Bezugsrechte ex (exclusive subscription, without) rights;
ohne Bezugsrecht auf neue Aktien ex new;
Bezugsrecht auf junge Aktien share option (Br.), option on new stock (US);
Bezugsrecht bei Anleiheumwandlung subscription by conversion of securities;
Bezugsrecht abtreten to renounce an allotment letter;
Bezugsrecht ausüben (Börse) to exercise a right, to take up an option;
Bezugsrecht auf junge Aktien ausüben to subscribe to (for) new shares (stock, US), to exercise the right to acquire new shares (Br.);
Bezugsrechte handeln to deal in rights;
Bezugsrecht kaufen to buy an option on stock (US);
von seinem Bezugsrecht Gebrauch machen to exercise one’s subscription right;
sein Bezugsrecht auf der Börse verkaufen to sell one’s rights on the market;
Bezugsrechte im Inhaberauftrag verkaufen to sell the rights on behalf of the holder.

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Bezugsrecht — Be|zugs|recht 〈n. 11〉 Recht zum Bezug (meist von neuausgegebenen Aktien) * * * Be|zugs|recht, das (Börsenw.): gesetzlich begründeter Anspruch eines Aktionärs bei Erhöhung des Aktienkapitals auf den ↑ Bezug (2 a) neuer Aktien. * * * Bezugsrecht,   …   Universal-Lexikon

  • Bezugsrecht — I. Aktienrecht.1. Begriff: Das dem ⇡ Aktionär zustehende Recht, bei einer ⇡ Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen ⇡ Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (⇡ junge Aktien) zu beziehen (§ 186 AktG). Wird z.B. das… …   Lexikon der Economics

  • Bezugsrecht (Versicherung) — Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere in allen Formen der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung, seltener in anderen Versicherungsarten, dazu, den Empfänger der Leistung aus diesem Vertrag für den Leistungsfall… …   Deutsch Wikipedia

  • Bezugsrecht — Be|zugs|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • unwiderrufliches Bezugsrecht — ⇡ Bezugsberechtigung …   Lexikon der Economics

  • Aktienbezugsrecht — ⇡ Bezugsrecht. Anleihen mit A.: ⇡ Optionsanleihe …   Lexikon der Economics

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  • Optionsverhältnis — Ein Bezugsverhältnis bildet eine Relation ab, mit der ein Anspruch auf ein Underlying besteht oder mit der Beschlüsse über die Veränderung eines Basiswertes für den Inhaber des gleichen umgesetzt werden. Inhaltsverzeichnis 1 Bezugsverhältnis im… …   Deutsch Wikipedia

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